Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

Stand: September 2022  -  DJ Ryan ( Reinhold Hornung )

 

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
DJ Ryan (Reinhold Hornung“) und dem Auftraggeber.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

 

§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

 

§2 Besonderheiten am Veranstaltungsort

Spielt der DJ im Freien, hat alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko zu tragen. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage auszuzahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken, das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen, geschützt sein.

 

§3 Technische Anforderungen

a) Für die Technik des DJs werden zwei 220 V Steckdosen benötigt.

Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.

 

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

 

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

 

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 8 und 15 m². Darüber hinaus muss die Decke eine Mindesthöhe von 2,50m haben, um einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen.

 

§5 Licht- und Tonanlage

Die Musik- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

 

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, muss eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.

 

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.

 

§9 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA), auf eigene Kosten einzuholen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

 

§12 Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt schriftlich oder mündlich und ist erst nach Auftragsbestätigung durch den DJ rechtsverbindlich.

Die vereinbarten Honorare und Zahlungsmodalitäten werden in derAuftragsbestätigung festgelegt.

 

§13 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Das generelle Veranstaltungsende ist 5 Uhr.

 

§14 Zahlungskonditionen

Die Zahlung ist innerhalb 14 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung oder direkt am Veranstaltungstag in Bar zu entrichten.

 

§15 Art.1 Stornierungen seitens des Veranstalters

 

Eine Stornierung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

Ab 12 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme

Ab 8  Wochen vor dem Event 80% der Auftragssumme

Ab 3  Wochen vor dem Event 100% der Auftragssumme

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den AG zu einem Auftrag an einem alternativen Termin für die selbe Veranstaltung kommen, werden die Stornierungskosten gesondert und nach Absprache geregelt.

 

§15 Art.2 Absagen wegen Dritter Gewalt

In besonderen gesellschaftlichen Situationen wie einer Pandemie (Corona) ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenlos und macht §16 Art.1 unwirksam.

 

§16 Stornierungen seitens des DJs

Sollte der Auftragnehmer aufgrund von akuter Krankheit oder eines Unfalls verhindert sein, verpflichtet er sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, aus seinem professionellen Netzwerk einen adäquaten Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Gestellung eines Ersatz-DJs besteht jedoch nicht.

 

§18 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

§19 Sonstige Bestimmungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den DJ über die Veranstaltungsdauer entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke  und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

Der DJ ist berechtigt, Musikwünsche abzulehnen, sofern diese dem Charakter der Veranstaltung, rechtlichen Vorgaben oder technischen Möglichkeiten widersprechen.

Verzögerungen durch Programmänderungen, Reden, Spiele oder externe Dienstleister begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

 

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.